Arbeitszeiterfassung

Die Arbeitszeiterfassung dient der Kontrolle, ob die tatsächliche Arbeitszeit mit der vereinbarten Arbeitszeit übereinstimmt. Daneben kann sie zu abrechnungstechnischen Zwecken verwendet werden. Mitarbeiter werden entweder nach geleisteten Stunden oder mit einem pauschalisierten Monatsgehalt bezahlt. Da die Arbeitszeit in den meisten Betrieben flexibel gehandhabt wird, erfordert auch ein Pauschalgehalt eine Arbeitszeiterfassung. Über diese wird geprüft, ob die Regelungen der flexiblen Arbeitszeit eingehalten wurden. Ebenso wird ein Arbeitszeitguthaben nachvollziehbar. Es ist möglich, eine Schnittstelle einzubauen, die bei der Überschreitung des maximal möglichen Guthabens an Arbeitszeit für eine Bezahlung des nicht mehr speicherbaren Umfangs an Überstunden sorgt. Die Arbeitszeiterfassung kann auf einfache Art erfolgen. Eine Stempeluhr weist nach, wann der Arbeitnehmer den Betrieb betreten und verlassen hat. Ebenfalls kann die Anweisung gegeben werden, den Beginn und das Ende der Pause durch zusätzliches Stempeln zu belegen. Nicht geeignet ist die Stempeluhr jedoch, wenn neben der Erfassung der persönlichen Arbeitszeit diese unterschiedlichen Kostenstellen zugeordnet werden soll. Wenn Mitarbeiter in verschiedenen Bereichen eines Unternehmens eingesetzt werden, kann eine professionelle Form der Arbeitszeiterfassung nicht nur die Arbeitszeit abbilden, sondern sie zugleich der richtigen Kostenstelle zuordnen. Für eine derartige Arbeitszeiterfassung stehen grundsätzlich zwei Systeme zur Verfügung. Das eine ist ein Anmeldeterminal. An diesem loggt sich der Mitarbeiter mit Anmeldedaten, die in der Regel aus einem Benutzernamen und einem Passwort bestehen, ins System ein und gibt an, für welchen Aufgabenbereich er eingesetzt ist. Ändert sich dieser im Laufe des Arbeitstages, so ist eine Ummeldung am Terminal erforderlich. Zur Vereinfachung des Verfahrens kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Magnetkarte zur Verfügung stellen, auf der der Name und die Mitarbeiternummer gespeichert ist und die vom Terminal gelesen werden kann. Die zweite Möglichkeit ist, dass der Arbeitnehmer übe seinen PC die Arbeitszeiten und die ihnen entsprechenden Kostenstellenzuordnungen selber eingibt. Diese Eingaben erfolgen im Nachhinein und anders als beim Terminal, welches die An- und Abmeldezeiten automatisch festhält, hat der Arbeitnehmer hierbei die theoretische Möglichkeit, die Angaben über Arbeitsbeginn und Arbeitsende zu fälschen. Damit erfordert die Eingabe am PC ein ausgeprägtes Vertrauensverhältnis.

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