Gesetzliche Krankenversicherung

Das System der Gesetzlichen Krankenversicherung existiert seit Ende des 19. Jahrhunderts in Deutschland, und dort vor allem schon in Bayern wo es weltweit die ersten Gesetze waren die den Gesundheitlichen Versicherungsschutz alle Bürger, auch solcher deren Einkommen nicht genügend gewesen wäre um sich im Krankheitsfall selbst einen Arzt, oder eine Behandlung leisten zu können, gegen Krankheiten und Unfälle abzusichern. Nach Deutschland beschlossen auch Österreich und Ungarn solche Gesetzlichen Krankenversicherungen. Mit dem System einer Gesetzlichen Krankenversicherung wird versucht zu vermeiden, das ein Bürger in einem Staat im Krankheitsfall, oder im Falle eines Unfalls ohne Krankenversicherung ist. So deckt die Gesetzliche Krankenversicherung alle Aufgaben zu Behandlungen im Krankheitsfall, hier vor allen in akuten Fällen ab und darüber hinaus auch Aufgaben wie Genesung und Heilung von Krankheiten, und heutzutage auch schon oft im Vorfeld, die Vermeidung der Entstehung von Krankheiten, die sogenannte Präventation. Die Aufgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung, werden von den Gesetzlichen Krankenversicherungen, also den Gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Dafür muß ein jeder Bürger, der einer Arbeit nachgeht einen Beitrag an die Gesetzlichen Krankenkassen zahlen, und aus diesem werden die Krankenkassen hauptsächlich finanziert. So gibt es aber auch die Möglichkeit sich versichern zu lassen, wenn man nicht selbst Berufstätig ist, sich entweder freiwillig gesetzlich Krankenversichern zu lassen und selbst einen dementsprechenden Beitrag einzuzahlen, oder auch die Möglichkeit der Familienversicherung, wo man hauptsächlich als Ehegatte, oder Kind mitversichert werden kann. Bei Kindern gilt, das sie bis zum 18 Lebensjahr bei den Eltern bei der Gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert sind und wenn sie nicht selbst berufstätig sind, wie zum Beispiel Studenten dann auch noch weiter über die 18 Jahre hinaus.

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