Diensträder: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Seit Anfang des Jahres sind sie steuerlich einem Dienstauto gleichgestellt

(dmd). Nicht immer muss ein Auto das Dienstfahrzeug sein. Mit einem Fahrrad fährt es sich gesünder und umweltbewusster zur Arbeit. Und immer mehr Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern ein Rad als Alternative zum Dienstauto an. Bisher durfte solch ein Velo aus steuerlichen Gründen jedoch nicht in der Freizeit genutzt werden. Dies hat sich seit Ende 2012 geändert. Seitdem gilt auch für Fahrräder die Ein-Prozent-Regelung. Steuerlich mit dem Dienstauto gleichgestellt wird das Zweirad damit deutlich interessanter als Dienstfahrzeug. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu der neuen Regelung.

1. Lohnt sich ein Dienstfahrrad für mich?
Vor jeder Anschaffung steht die Frage: Wer bezahlt es? Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich zum Beispiel die Kosten teilen, sie können es aber natürlich auch jeweils selbst finanzieren. Wenn der Angestellte Kosten übernimmt, dann wird ein Teil seines Bruttogehalts für die monatliche Ratenzahlung oder die Leasinggebühr abgezweigt. Damit wandelt der Arbeitnehmer einen kleinen Teil seines Entgelts in eine Sachleistung um und spart Steuern und Sozialabgaben. Das Portal „Pressedienst-Fahrrad“ empfiehlt das besonders denen, die ohnehin mit einem Rad geliebäugelt haben, denn ihnen spendiert der Staat gewissermaßen einen Teil des Kaufpreises. Am größten ist das Ersparnis für den Angestellten natürlich, wenn der Arbeitgeber die Anschaffungskosten übernimmt.

2. Welches Rad soll es sein?
Für die richtige Wahl sind der persönliche Fahrstil und auch die Topografie der Strecke maßgeblich. Gerade bei Diensträdern mit hoher Laufleistung sollte die Entscheidung also lieber nicht allein dem Buchhalter überlassen werden. Am besten handeln das der Arbeitgeber und der Angestellte gemeinsam aus. In der Regel hat der Chef das letzte Wort, üblicherweise gibt er jedoch nur einen Preisrahmen vor, in dessen Grenze sich der Angestellte sein Modell aussuchen kann.

3. Darf ich das Rad privat nutzen?
Die Neuregelung zum Dienstrad legt fest, dass der Angestellte ein Prozent des Kaufpreises zu seinem Bruttogehalt versteuert, wenn er das firmeneigene Fahrrad auch privat nutzen will.

4. Kann ich auch ein E-Bike als Dienstrad wählen?
Ja, die Dienstradregelung schließt E-Bikes mit ein. Allerdings können nicht alle elektrisch unterstützten Fahrräder als Diensträder genutzt werden. Eine Ausnahme bilden etwa S-Pedelecs, da sie mit ihrer Motorunterstützung bis 45 km/h nicht mehr als Fahrrad, sondern als „Kraftfahrzeug“ gelten. Auch wenn sie streng genommen kein Dienstrad sein können, kann man die schnellen E-Bikes zum „Dienstkraftfahrzeug“ machen. Damit gilt dann eine weitere Regelung: Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz werden als zusätzlicher geldwerter Vorteil betrachtet und mit 0,03 Prozent des Kaufpreises pro Entfernungskilometer auf das Bruttogehalt aufgeschlagen.

5. Muss mein Dienstrad den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung entsprechen?
Das Dienstfahrrad wird wie ein gewöhnliches Fahrrad betrachtet und muss deshalb auch der StVZO entsprechen. Diese schreibt einige Ausrüstungsteile vor. Dazu zählt neben einer Klingel und zwei Bremsen unter anderem Beleuchtung, Rücklichter und Reflektorstreifen. Für S-Pedelecs gehört auch der Helm zur Pflichtausstattung.

6. Wer trägt die Reparatur- und Wartungskosten?
Die Instandsetzung des Dienstrades kann vom Arbeitgeber übernommen werden oder ist in Form eines Reparaturkostenschutzes im Leasingangebot enthalten. Ansonsten ist der Arbeitnehmer in der Verantwortung, sich um Wartung und Reparatur zu kümmern.

7. Muss ich mir Zubehör wie Schloss und Fahrradtasche selbst anschaffen?
Alles was mit dem Fahrrad verbunden ist, zählt zur Ausstattung und wird daher als Bestandteil der Anschaffungskosten betrachtet. Dazu zählt auch der Akku für das E-Bike. Dagegen zählen Helm, Regenbekleidung oder Fahrradtasche zum Zubehör und müssen vom Angestellten privat angeschafft werden. Lediglich das Fahrradschloss bildet eine Ausnahme: Hier gibt es keine rechtliche Regelung über den Träger der Kosten.

8. Darf ich mein Dienstrad an andere verleihen?
Wer sein Firmenvelo mit anderen teilen möchte, sollte dies vorher mit dem Arbeitgeber klären und das bestenfalls in einer Vereinbarung schriftlich festhalten. In der Regel werden dort die eigenen Familienmitglieder als Nutzungsberechtigte eingetragen.

9. Kann ich mein Dienstrad umbauen oder Komponenten austauschen?
Wird das Firmenvelo geleast, dann sind spätere Veränderungen am Rad nicht mehr möglich. Ausgenommen sind jedoch Komponenten, die der individuellen Anpassung des Rades dienen. Dazu zählen Sattel, Lenkergriffe, Pedale, Klingel oder Tacho. Wurde das Zweirad vom Arbeitgeber gekauft, sind spätere Umbauten zwar grundsätzlich möglich, sollten aber abgesprochen werden.

10. Welche Vorteile hat mein Arbeitgeber von der Anschaffung eines Dienstrads?
Wie der Dienstwagen, ist auch das Dienstfahrrad eine Form der Gehaltsumwandlung beziehungsweise der Mitarbeitermotivation. Der Arbeitgeber fördert damit die Mobilität des Mitarbeiters. Auch vom positiv besetzten Image des Fahrrades können Unternehmen in ihrer Außenwirkung profitieren.

Diensträder bieten eine umweltfreundliche Alternative zu Dienstautos. Foto: dmd/Pressedienst Fahrrad
Laut der neuen Regelung können Diensträder auch privat genutzt werden. Foto: dmd/Pressedienst Fahrrad
Auch E-Bikes können als Diensträder deklariert werden. Foto: dmd/Pressedienst Fahrrad