Auch der Altbau muss energieeffizient sein

Im Bestand macht der Gesetzgeber heute ebenfalls strenge energetische Vorgaben

(djd). Dass der Gesetzgeber im Neubau strenge Anforderungen an die Energieeffizienz stellt, hat sich herumgesprochen. Dass die Energieeinsparverordnung (EnEV) auch im Bestand greift, ist vielen Immobilienbesitzern und -käufern dagegen nicht bewusst. „Dabei enthält die EnEV bereits seit 2009 klare Anforderungen an Bestandsimmobilien, die in der Fassung von 2014 nochmals präzisiert wurden“, erläutert Dipl.-Ing. Jens Lührsen, Bauherrenberater beim Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Für manchen Käufer gibt es nach dem Erwerb einer gebrauchten Immobilie ein teures Erwachen, da Makler oder Verkäufer häufig nicht auf bestehende Nachrüstpflichten hinweisen.

Pflichten für Heizung und Dämmung

Die Anforderungen der EnEV an den Altbau betreffen vor allem drei Bereiche: Heizkessel, die Dämmung wärmeführender Leitungen sowie die Dämmung der obersten Geschoßdecke. Heizkessel für flüssige und gasförmige Brennstoffe, die vor Oktober 1978 installiert wurden, dürfen nicht mehr betrieben werden. Und für alle ab 1985 eingebauten Kessel ist der Betrieb auf maximal 30 Jahre beschränkt, eine Ausnahme bilden lediglich Niedertemperatur- und Brennwertkessel mit besonders hohem Wirkungsgrad. Wärmeführende Leitungen, also die Warmwasser- und Heizungsinstallation, müssen nach bestimmten Vorgaben in der EnEV in nicht beheizten Räumen gedämmt werden. Mit zu dämmen sind neben den Rohren auch Formstücke und Armaturen.

Fachmännische Beratung schützt vor Überraschungen

Wenn das Dach keine ausreichende Dämmung besitzt, muss die oberste Geschoßdecke darunter nach bestimmten Vorgaben gedämmt werden. Ob die Dämmung ausreicht und wie teuer sie gegebenenfalls wird, hängt von vielen Faktoren ab und lässt sich von einem Baulaien kaum beurteilen. „Wer sich für eine gebrauchte Immobilie interessiert, sollte sich vor dem Erwerb unbedingt durch einen Fachmann beraten lassen“, empfiehlt Lührsen. Bei den Beratungsangeboten des BSB etwa erfolgt zur Einschätzung des Nachrüst- und Sanierungsbedarfs eine Begutachtung der Immobilie vor Ort. Unter http://www.bsb-ev.de gibt es weitere Informationen und Adressen.

Modernisierung: Nicht ohne EnEV

(djd). Wer eine Bestandsimmobilie erwirbt, plant in der Regel eine Modernisierung mit ein, um das Haus seinen Bedürfnissen anzupassen. Nicht übersehen werden sollte, dass bei größeren Modernisierungen die aktuelle Energieeinsparverordnung (EnEV) zu beachten ist – die Anforderungen sind bei Umbauten oder Erweiterungen oft ähnlich wie im Neubau. Die Unterstützung eines unabhängigen Bauherrenberaters des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) kann sich lohnen: Er achtet auf EnEV-gerechte Planung und kann beraten, mit welchen Förderungen die Finanzierung erleichtert werden kann. Unter http://www.bsb-ev.de gibt es viele weitere Informationen und Adressen.

Ob die Dämmung einer Gebrauchtimmobilie den aktuellen EnEV-Vorgaben entspricht, kann ein Immobilienkäufer ohne fachmännischen Rat kaum beurteilen. Foto: djd/Bauherren-Schutzbund
Wer eine gebrauchte Immobilie ersteht, plant meist umfangreiche Modernisierungen. Oft gilt es dabei, die Vorgaben der aktuellen EnEV zu beachten. Foto: djd/Bauherren-Schutzbund
Ein Bauherrenberater kann beurteilen, welche Arbeiten auf einen Altbaubesitzer zukommen, wenn er seine Immobile EnEV-gerecht nachrüsten muss. Foto: djd/Bauherren-Schutzbund