Finanzierbare Fortbildung

Steuer- und Rechnungswesen: Unterstützung bei der Rückkehr ins Berufsleben

(djd). Die Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften war selten so groß wie heute. Wer sein Wissen auf den neuesten Stand bringt, hat auf dem Arbeitsmarkt beste Chancen. Das gilt nicht zuletzt für Frauen, die in der Buchhaltung oder im Steuer- und Rechnungswesen tätig waren und nach der Elternzeit zurück in den Beruf wollen. Eine entsprechende Weiterbildung muss aber nicht nur mit den familiären Verpflichtungen in Einklang gebracht werden, sondern auch finanzierbar sein.

Besondere Unterstützung für Fortbildungswillige mit Kindern

Der Staat fördert die berufliche Fortbildung vor allem durch das sogenannte Meister-BAföG. Wer Bilanzbuchhalterin, Controllerin, Wirtschafts- oder Steuerfachwirtin werden will, kann von diesen Maßnahmen profitieren. Die Förderung besteht aus einem einkommensunabhängigen Zuschuss zu den Fortbildungskosten in Höhe von 30,5 Prozent. Der Rest der Kursgebühr wird über ein KfW-Darlehen finanziert. Wer am Ende die Prüfung besteht, dem werden 25 Prozent des Restdarlehens erlassen.

Einen speziellen Unterstützungsbeitrag in Höhe von 210 Euro pro Kind und Monat erhalten Fortbildungswillige mit Kindern. Die Hälfte des Betrags wird als Zuschuss gezahlt. Zudem gibt es einen Kinderbetreuungszuschlag von 113 Euro pro Kind und Monat als Zuschuss für Alleinerziehende. Alles zum Meister-BAföG, aber auch zu Bildungsgutscheinen der Bundesagentur für Arbeit sowie zu regionalen Förderprogrammen gibt es etwa auf den Webseiten der Steuer-Fachschule Dr. Endriss unter http://www.steuerfachschule.de. Das Institut ist Deutschlands größte Spezialschule im Steuer- und Rechnungswesen sowie Controlling. Bundesweit werden sowohl Lehrgänge für Berufstätige wie für Wiedereinsteigerinnen angeboten.

Berufliche Weiterbildung mit der Bildungsprämie

Auch mit dem bundesweiten Programm „Bildungsprämie“ werden individuelle berufliche Weiterbildungsmaßnahmen gefördert. Wer die Fördervoraussetzungen erfüllt, kann einen 50-prozentigen Zuschuss zu den Kursgebühren erhalten – maximal jedoch 500 Euro. Den Gutschein gibt es kostenlos bei einer der bundesweit über 500 Beratungsstellen.

Bis zu 2.000 Euro für die Weiterbildung

(djd). Einige Bundesländer haben spezielle Programme zur Fachkräftesicherung aufgelegt. Mit dem auf zwei Jahre begrenzten „Bildungsscheck NRW“ beispielsweise fördert Nordrhein-Westfalen mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds die Teilnahme an höherwertigen Weiterbildungsangeboten. Beschäftigte und Unternehmen erhalten einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten, maximal 2.000 Euro. Das Sonderprogramm läuft seit September 2013. Die Schecks werden im Rahmen einer Weiterbildungsberatung ausgegeben. Informationen gibt es unter http://www.steuerfachschule.de.

Eine Weiterbildung beispielsweise im Steuer- und Rechnungswesen muss nicht nur mit den familiären Verpflichtungen in Einklang gebracht werden, sondern auch finanzierbar sein. Foto: djd/Steuer-Fachschule Dr. Endriss GmbH & Co KG
Der Staat fördert die berufliche Fortbildung vor allem durch das sogenannte Meister-BAföG. Wer Bilanzbuchhalterin, Controllerin, Wirtschafts- oder Steuerfachwirtin werden will, kann von diesen Maßnahmen profitieren. Foto: djd/Steuer-Fachschule Dr. Endriss GmbH & Co KG
Spezielle Unterstützung gibt es im Rahmen des „Meister-BAföG“ für Fortbildungswillige mit Kindern. Foto: djd/Steuer-Fachschule Dr. Endriss GmbH & Co KG
Wer sein Wissen auf den neuesten Stand bringt, hat auf dem Arbeitsmarkt heute allerbeste Chancen. Foto: djd/Steuer-Fachschule Dr. Endriss GmbH & Co KG
Einige Bundesländer haben spezielle Programme zur Fachkräftesicherung aufgelegt. Mit dem auf zwei Jahre begrenzten „Bildungsscheck NRW“ beispielsweise fördert Nordrhein-Westfalen mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds die Teilnahme an höherwertigen Weiterbildungsangeboten. Foto: djd/Steuer-Fachschule Dr. Endriss GmbH & Co KG