Der Schutz für alle Fälle

Standardversicherung reicht bei Diebstahl oder kapitalen Schäden oft nicht aus

(djd). Nebel, Sturm, Wildwechsel oder Schneeeinbruch: Der Winter erfordert von Autofahrern besondere Vorsicht. Und dies nicht nur unterwegs, sondern auch zu Hause, denn die frühe Dunkelheit und langen Nächte locken auch verstärkt Autodiebe an. Was also tun, wenn das Fahrzeug gestohlen wurde oder ein Unfall mit kapitalem Sachschaden passiert ist? Denn bei Diebstahl oder Totalschaden am Auto erstatten die Versicherungen in der Regel nur den sogenannten Rest- oder Wiederbeschaffungswert. „Der Wiederbeschaffungswert liegt fast immer deutlich unter dem Neupreis. Denn bereits nach drei Jahren beträgt der Restwert oftmals nur noch rund 50 Prozent des Listenpreises“, erklärt Stefan Voges-Staude von Volkswagen Financial Services. Oft sei es schwierig, für diese Summe einen gleichwertigen Ersatz zu bekommen.

Kaufpreisschutz bietet finanzielle Sicherheit

Autobesitzer können hier jedoch vorsorgen: Denn eine Zusatzabsicherung wie beispielsweise der „Kaufpreisschutz“ der Volkswagen Autoversicherung AG ersetzt die Differenz zwischen dem erstatteten Wiederbeschaffungswert und dem Kaufpreis. Damit ist man im Falle von Diebstahl oder Totalschaden auf der sicheren Seite. Alternativ bietet auch das Modul „KaskoWert“ der modularen Volkswagen AutoVersicherung einen umfassenden Kaufpreisschutz sowie zusätzlich die sogenannte GAP-Deckung bei Leasing-Fahrzeugen und eine Wertminderungsentschädigung.

Neupreisentschädigung ist nicht gleich Kaufpreisschutz

Der Kaufpreisschutz sollte allerdings nicht mit einer Kfz-Versicherung mit Neupreisentschädigung verwechselt werden, denn diese greift meist nur bei Fahrzeugen, die nicht älter als zwei Jahre sind. Und das auch nur im Falle von Kasko-Schäden, also selbst verschuldeten Unfällen. Im Gegensatz dazu erstattet der Kaufpreisschutz die volle Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs und dem ursprünglichen Kaufpreis – unabhängig davon, ob der Totalschaden selbst oder fremdverschuldet war oder der Wagen gestohlen wurde. Und dies bis zu einem Fahrzeugalter von neun Jahren. Voraussetzung ist lediglich, dass das Auto bei Abschluss nicht älter als fünf Jahre ist. Darüber hinaus beträgt die maximale Laufzeit ebenfalls fünf Jahre. So gehen Autofahrer für den Fall der Fälle immer auf Nummer sicher.

Besser fahren mit wertstabilen Autos

(djd). Die wichtigsten Faktoren für den Rest- oder Wiederbeschaffungswert eines Autos sind: Marke und Modell, Alter, Zustand, Kilometerstand, Zubehör, Zahl der Vorbesitzer und die Frage nach der Unfallfreiheit. Wertstabile Fahrzeuge wie die Modelle von Volkswagen oder Audi zählen zu den Spitzenreitern in Sachen Restwert. Dies wirkt sich nicht nur bei einem Unfall positiv auf den Geldbeutel aus. Auch bei der Finanzierung und dem Leasing von Neuwagen bieten solche Autos einen erheblichen Vorteil, denn sie sind meist zu deutlich niedrigeren Raten finanzierbar.

Wenn die Nächte länger sind, schlagen auch Autodiebe wieder verstärkt zu. Gut, wer dank Kaufpreisschutz in solchen Fällen den Neupreis seines Wagens von der Versicherung erstattet bekommt. Foto: djd/lbtn-Fotolia.com
Nur beim „echten“ Kaufpreisschutz erstattet die Versicherung bei Totalschaden und Diebstahl die volle Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs und dem ursprünglichen Kaufpreis. Foto: djd/Volkswagen Financial Services/NewMark/Swetlana Stametow